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Immer in Bewegung.
Liberalisierung im Berufsrecht.

Stillstand? Fehlanzeige!
Die Frage, wie viel Liberalisierung unser Berufsrecht verträgt, sorgt seit jeher für Diskussionen. Ein gutes Beispiel ist das Werberecht: Früher war Werbung für Steuerberatung fast ein Tabu. Es gab strenge Vorgaben – selbst Kanzleischilder durften nicht zu groß sein. Erst durch verfassungsgerichtliche Entscheidungen wurde klar, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater ein Recht auf Werbung haben. 1994 zog der Gesetzgeber nach und lockerte die Regeln grundlegend.
Doch damit war das Thema Liberalisierung nicht vom Tisch. Heute dreht sich die Debatte um die Harmonisierung des Berufsrechts auf EU-Ebene. Besonders im Fokus: die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater und das Fremdbesitzverbot für Kanzleien. 2024 konnte Letzteres erfolgreich verteidigt werden – der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Kanzleien nicht einfach von Finanzinvestoren übernommen werden dürfen. Ein großer Erfolg für die Unabhängigkeit des Berufsstands, den der DStV ausdrücklich begrüßt.
Eines ist sicher: Die Diskussion um Liberalisierung wird weitergehen. Der DStV bleibt dran – mit dem Ziel, praxisgerechte Lösungen im Interesse der Steuerberaterinnen und Steuerberater zu gestalten.
